Logopädie

Was beinhaltet eine logopädische Behandlung ?

Die logopädische Therapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die

  • Befundung
  • Beratung
  • Behandlung

bei Sprech-, Stimm-, Sprach- und Schluckstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention.

Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung ?

Um die logopädische Behandlung mit der Krankenkasse abrechnen zu können, ist deren Verordnung durch einen Arzt erforderlich. Dieser stellt ein  Heilmittelverordnung (Formular 13) aus. Auf dieser Heilmittelverordnung  ist u.a. die ärztliche Diagnose sowie die Anzahl der verordneten Behandlungen vermerkt.

Welche Ärzte verordnen eine logopädische Therapie ?

Logopädische Therapie kann grundsätzlich durch jeden Arzt verordnet werden. Zur genaueren medizinischen Diagnostik kann es jedoch sinnvoll sein, sich an folgende Fachärzte zu wenden :

  • Neurologe
  • Hals- / Nasen- / Ohrenarzt
  • Kinderarzt
  • Pädaudiologe
  • Phoniater
  • Kieferorthopäde
  • Internist

Was sind die Ziele einer logopädischen Behandlung ?

Das vorrangige Ziel der Behandlung ist die Verbesserung der spachlichen Beeinträchtigungen und kommunikativen Probleme. Eine wichtige Rolle spielt hierbei die aktive Mitarbeit des Patienten, unter Berücksichtigung seiner individuellen Lebenssituation.

Weitere Therapieziele können die Schulfähigkeit eines Kindes oder die Wiedererlangung der Berufsfähigkeit eines Erwachsenen sein.

Bei zugrunde liegen einer progressiven Erkrankung, besteht das Ziel der Behandlung häufig darin, den Verlauf der Erkrankung zu bremsen und dem Patienten so lange wie möglich eine optimale Lebensqualtiät zu erhalten.

Hausbesuch

Für manche Patienten ist der Weg in die Praxis zu beschwerlich. Sie sind auf einen Rollstuhl und damit einen aufwändigen Transport angewiesen, haben schwere Gehbehinderungen oder sind bettlägerig. In diesem Fall besteht die Möglichkeit die Therapie als Hausbesuch durchzuführen. Dieser muss vom behandelnden Arzt verordnet werden.

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Für die Behandlung benötigen Sie eine logopädische Verordnung, die nicht älter als 14 Tage ab Ausstellungsdatum ist.

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